Der Strom fällt aus, der Kühlschrank summt nicht mehr, der Router ist tot. Was zunächst wie eine Kleinigkeit wirkt, kann innerhalb weniger Stunden zum ernsten Problem werden. Gefriergut taut auf, Heizungsumwälzpumpen stehen still, medizinische Geräte fallen aus. Wer in einer Mietwohnung lebt, fragt sich dann vor allem: Was muss ich jetzt tun, wer ist zuständig und wer trägt am Ende die Kosten?
Ursache zuerst klären: Eigene Sicherung oder Netzbetreiber?
Bevor irgendjemand angerufen wird, lohnt sich ein nüchterner Blick auf den Sicherungskasten. Dieser befindet sich in den meisten Mietwohnungen im Flur oder in einer Abstellkammer. Ist dort ein Leitungsschutzschalter (umgangssprachlich „Sicherung“) herausgefallen, reicht es in der Regel, alle elektrischen Geräte zu trennen, den Schalter zurückzusetzen und die Verbraucher nach und nach wieder zuzuschalten.
Bleibt der Schalter oben, ist das Gerät identifiziert, das den Kurzschluss ausgelöst hat. Damit endet die Eigenleistung des Mieters. Reparaturen an Leitungen, Schaltern oder Steckdosen gehören nicht in Laienhand. Wer dennoch selbst Hand anlegt, riskiert nicht nur einen Stromschlag, sondern auch den Verlust des Versicherungsschutzes bei einem Folgebrand.
Ist im Sicherungskasten alles in Ordnung, aber der Strom trotzdem weg, liegt das Problem entweder beim Hausanschluss oder direkt beim Netzbetreiber. Ein kurzer Blick aus dem Fenster hilft: Sind auch die Nachbarn betroffen oder leuchtet beim Nachbarn noch Licht?
Pflichten des Vermieters bei Stromausfall
Ein funktionierender Stromanschluss gehört zur vertragsgemäßen Nutzung einer Mietwohnung. Das ergibt sich aus Paragraph 535 BGB, der dem Vermieter die Pflicht auferlegt, die Mietsache in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand zu erhalten. Fällt der Strom aufgrund eines Defekts in der Hausinstallation aus, etwa wegen einer veralteten Unterverteilung oder eines defekten Hauptleitungsschutzschalters, muss der Vermieter auf eigene Kosten für Abhilfe sorgen.
Das gilt auch außerhalb der Geschäftszeiten. Vermieter sind verpflichtet, eine Notfallkontaktnummer bereitzustellen. Reagiert der Vermieter nicht innerhalb einer angemessenen Frist (bei einem vollständigen Stromausfall in der Regel wenige Stunden, nicht Tage), darf der Mieter einen Fachbetrieb auf eigene Initiative beauftragen und die Kosten anschließend vom Vermieter zurückfordern. Wichtig ist dabei, den Vermieter vorher schriftlich, also per SMS oder E-Mail, zu kontaktieren und die fehlende Reaktion zu dokumentieren.
Was Mieter selbst zahlen müssen
Liegt der Defekt eindeutig im Verantwortungsbereich des Mieters, sieht die Lage anders aus. Wer einen Kurzschluss durch Überlastung verursacht, weil er drei Heizlüfter und eine Waschmaschine gleichzeitig an eine Steckdosenleiste angeschlossen hat, trägt die Reparaturkosten in der Regel selbst. Gleiches gilt, wenn ein Mieter eigenmächtig Veränderungen an der Elektroinstallation vorgenommen hat.
Sogenannte Kleinreparaturklauseln im Mietvertrag greifen bei Elektroinstallationen übrigens meist nicht. Diese Klauseln betreffen üblicherweise Teile, die dem direkten Zugriff des Mieters ausgesetzt sind, also Lichtschalter, Steckdosen oder Abdeckungen. Defekte an Leitungen, Unterverteilungen oder der Hauptinstallation sind davon nicht erfasst und bleiben Vermietersache.
Notfall in der Mietwohnung: Wer handelt, wenn der Vermieter schweigt?
Gerade in Großstädten mit dichtem Wohnungsmarkt kommt es vor, dass Vermieter schwer erreichbar sind oder auf Notfälle träge reagieren. In solchen Situationen ist Eigeninitiative erlaubt, aber sie muss dokumentiert werden. Kontaktversuche per SMS und E-Mail mit Zeitstempel, ein kurzes Protokoll über den Ausfall und ein Kostenvoranschlag des Elektrikers vor der Beauftragung sind die wichtigsten Mittel, um spätere Erstattungsansprüche zu sichern.
Wer in Wien wohnt oder sich in Österreich in einer ähnlichen Lage befindet, kann sich im Notfall beispielsweise an einen Elektriker Notdienst Wien bei Stromausfall wenden, der rund um die Uhr erreichbar ist und direkt zur Schadensaufnahme kommt. Solche Notdienste sind darauf ausgelegt, schnell zu klären, ob der Defekt in der Wohnungsinstallation oder im allgemeinen Hausnetz liegt, was für die spätere Kostenfrage entscheidend ist.
Für den deutschen Rechtsraum gilt: Nach einer erfolglosen Kontaktaufnahme zum Vermieter und einer angemessenen Wartefrist (die bei einem vollständigen Stromausfall sehr kurz sein darf) ist eine Ersatzvornahme zulässig. Die Rechnung wird dann dem Vermieter zugestellt. Zahlt dieser nicht, bleibt der Weg zum Amtsgericht, der bei klarer Beweislage meist überschaubar ist.
Mietminderung: Wann und in welcher Höhe?
Ein dauerhafter oder wiederkehrender Stromausfall berechtigt zur Mietminderung. Die Höhe hängt davon ab, wie stark die Nutzbarkeit der Wohnung beeinträchtigt ist. Gerichtsentscheidungen der letzten Jahre zeigen eine breite Spanne:
- Vollständiger Stromausfall über mehrere Tage: Minderung zwischen 50 und 100 Prozent der monatlichen Miete möglich
- Ausfall einzelner Stromkreise (z.B. nur Küche): 10 bis 20 Prozent
- Wiederkehrende Kurzausfälle ohne dauerhafte Beeinträchtigung: 5 bis 10 Prozent
Voraussetzung ist in jedem Fall, dass der Mieter den Mangel dem Vermieter schriftlich angezeigt hat und dieser nicht innerhalb einer angemessenen Frist Abhilfe geschaffen hat. Ohne Mängelanzeige gibt es keine Minderung. Die Miete sollte in der Zwischenzeit unter Vorbehalt überwiesen werden, damit der Vermieter keine Kündigung wegen Zahlungsverzugs einleiten kann.
Schäden durch den Stromausfall: Wer ersetzt den aufgetauten Gefrierschrank?
Lebensmittel, die durch einen mehrstündigen Stromausfall verderben, sind ein konkreter finanzieller Schaden. Ob der Vermieter dafür haftet, hängt davon ab, ob ihn ein Verschulden trifft. Hat er eine veraltete Elektroanlage trotz bekannter Mängel nicht reparieren lassen, ist die Haftung wahrscheinlich. Bei einem Netzausfall, den der Netzbetreiber zu verantworten hat, richtet sich der Anspruch gegen diesen, nicht gegen den Vermieter.
Für solche Fälle lohnt sich ein Blick in die eigene Hausratversicherung. Viele Tarife decken Schäden durch Spannungsschwankungen oder kurze Stromausfälle ab, wenn bestimmte Klauseln vereinbart wurden. Die Schadenshöhe sollte mit Fotos und Kassenbelegen dokumentiert werden, am besten noch bevor das verdorbene Gut entsorgt wird.
Ein Stromausfall in der Mietwohnung ist kein Schicksal, das man einfach aussitzt. Wer die Ursache richtig einordnet, den Vermieter dokumentiert kontaktiert und im Notfall selbst einen Fachbetrieb beauftragt, handelt sowohl rechtlich als auch praktisch richtig. Die entscheidende Grundregel lautet: Alles schriftlich, alles mit Zeitstempel.






